Wirtschaftsplan
 
Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird gem. dem Wohnungseigentumsgesetz zuerst dem Verwaltungs-
beirat vorgelegt und nach dessen Zustimmung der Eigentümer-
versammlung.
 
Die zeitnahe Erstellung des Wirtschaftsplanes ist nicht weniger wichtig als jene der Wohngeldabrechnung, denn
  • nur eine qualifizierte Vorausschau der auf die Gemeinschaft zukommenden Kosten erlaubt dem Verwalter, den Liquiditäts-
    bedarf richtig einzuschätzen und darauf basierend das durch die Eigentümer zu zahlende Wohngeld angemessen zu kalku-
    lieren. Dabei bedeutet qualifizierte Vorausschau nicht etwa die centgenaue Fortschreibung der Kosten des vergangenen Wirtschaftsjahres, sondern die Berücksichtigung vorherseh-
    barer Kostenänderungen und kostenwirksamer Entwicklungen.
     
  • ein qualifizierter Wirtschaftsplan ist gemeinsam mit der Ab-
    rechnung auch die Voraussetzung, die Heiz- und Betriebs-
    kostenvorauszahlungen der Mieter angemessen festzulegen.
Die Hausverwaltung Kroll garantiert nicht nur die zeitnahe Vorlage des Wirtschaftsplanes, sondern hat den Ehrgeiz, in ihrer Wohngeld-
abrechnung nie wesentlich daneben zu liegen.