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Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird gem. dem Wohnungseigentumsgesetz zuerst dem Verwaltungs-
beirat vorgelegt und nach dessen Zustimmung der Eigentümer- versammlung.
Die zeitnahe Erstellung des Wirtschaftsplanes ist nicht weniger wichtig als jene der Wohngeldabrechnung, denn
- nur eine qualifizierte Vorausschau der auf die Gemeinschaft zukommenden Kosten erlaubt dem Verwalter, den Liquiditäts-
bedarf richtig einzuschätzen und darauf basierend das durch die Eigentümer zu zahlende Wohngeld angemessen zu kalku-
lieren. Dabei bedeutet qualifizierte Vorausschau nicht etwa die centgenaue Fortschreibung der Kosten des vergangenen Wirtschaftsjahres, sondern die Berücksichtigung vorherseh-
barer Kostenänderungen und kostenwirksamer Entwicklungen.
- ein qualifizierter Wirtschaftsplan ist gemeinsam mit der Ab-
rechnung auch die Voraussetzung, die Heiz- und Betriebs-
kostenvorauszahlungen der Mieter angemessen festzulegen.
Die Hausverwaltung Kroll garantiert nicht nur die zeitnahe Vorlage des Wirtschaftsplanes, sondern hat den Ehrgeiz, in ihrer Wohngeld-
abrechnung nie wesentlich daneben zu liegen.
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