Verwaltergebühren/Rahmenkonditionen für unsere Verwaltungsleistungen
 
Bei den nachstehenden Angaben handelt es sich um Standard-
konditionen. Die Vergütungssätze sind Richtwerte, die für beide Seiten in Abhängigkeit von der Größe der Wohnanlage und dem Betreuungsaufwand verhandelt werden können.
 
Verwaltung nach dem WEG
  • Verwaltergebühr 18,- Euro je Wohneinheit und Monat zzgl. MwSt.
     
  • Vertragslaufzeit 5 Jahre, im 1. Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist für beide Seiten
     
  • Wohngeldabrechnung bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
     
  • Sondervergütungen nur für Sonderleistungen und in Absprache mit dem Beirat
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unseren Standardvertrag zur WEG-Verwaltung zu.
 
 
Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung)
  • Verwaltergebühr 18,- Euro je Wohneinheit zzgl. MwSt.
     
  • Vertrag kann mit dreimonatiger Frist für beide Seiten gekündigt werden
     
  • Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten mit Ihrem Mieter bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres
     
  • Vereinbarung einer Wohnungswechselpauschale im Fall einer Direktvermietung in Höhe von einer Nettokaltmiete zzgl. MwSt. In dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für Anzei-
    gen, Wohnungsbesichtigungen, Abschluss des Mietvertrages, Schlüsselübergabe sowie Abnahme und Übergabe der Woh-
    nung enthalten.
 
Zinshausverwaltung
  • Verwaltergebühr: 5% der Nettomieteinnahmen zzgl. MwSt. (Richtwert)
     
  • Vertrag kann mit Monatsfrist für beide Seiten gekündigt werden
     
  • Vergütung von evtl. Sonderleistungen wird individuell vereinbart
     
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unseren Standardvertrag zur SE- oder Mietverwaltung zu.