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Verwaltergebühren/Rahmenkonditionen für unsere Verwaltungsleistungen
Bei den nachstehenden Angaben handelt es sich um Standard-
konditionen. Die Vergütungssätze sind Richtwerte, die für beide Seiten in Abhängigkeit von der Größe der Wohnanlage und dem Betreuungsaufwand verhandelt werden können.
Verwaltung nach dem WEG
- Verwaltergebühr 18,- Euro je Wohneinheit und Monat zzgl. MwSt.
- Vertragslaufzeit 5 Jahre, im 1. Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist für beide Seiten
- Wohngeldabrechnung bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
- Sondervergütungen nur für Sonderleistungen und in Absprache mit dem Beirat
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unseren Standardvertrag zur WEG-Verwaltung zu.
Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung)
- Verwaltergebühr 18,- Euro je Wohneinheit zzgl. MwSt.
- Vertrag kann mit dreimonatiger Frist für beide Seiten gekündigt werden
- Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten mit Ihrem Mieter bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres
- Vereinbarung einer Wohnungswechselpauschale im Fall einer Direktvermietung in Höhe von einer Nettokaltmiete zzgl. MwSt. In dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für Anzei-
gen, Wohnungsbesichtigungen, Abschluss des Mietvertrages, Schlüsselübergabe sowie Abnahme und Übergabe der Woh-
nung enthalten.
Zinshausverwaltung
- Verwaltergebühr: 5% der Nettomieteinnahmen zzgl. MwSt. (Richtwert)
- Vertrag kann mit Monatsfrist für beide Seiten gekündigt werden
- Vergütung von evtl. Sonderleistungen wird individuell vereinbart
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unseren Standardvertrag zur SE- oder Mietverwaltung zu.
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