Leistungsumfang der WEG-Verwaltung
 
Die Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz § 20ff, dem BGB § 675, der Tei-
lungserklärung/Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft sowie ggf. aus zusätzlichen Vereinbarungen und Beschlüssen der Wohnungs-
eigentümer. Im Wesentlichen sind dies
  • die kaufmännische Betreuung des Objektes und der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere
     
    • monatlicher Einzug/monatliche Anforderung der Wohngelder
    • Abwicklung des Geldverkehrs und Rechnungskontrolle
    • Ansammlung und verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
       
  • die jährliche Aufstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnung der Wohngelder
    (vgl. Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan)
     
  • die Vorbereitung und Durchführung jährlicher Eigentümerversammlungen
     
  • die ordnungsgemäße Instandhaltung und Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums, die technische Betreuung der Wohnanlage vor Ort sowie die Veranlassung und Kontrolle beschlossener Modernisierungsmaßnahmen
     
  • das Abschließen notwendiger Verträge mit Handwerkern, Hausmeistern, Versicherungen, sonstigen Dienstleistern und Behörden sowie deren Kontrolle
     
  • die Abwicklung des Tagesgeschäftes: Korrespondenz mit den Eigentümern und Vertragspartnern, Abwicklung von Versicherungsschäden u.a.m.
     
  • Klärung von Rechtsfragen, mitunter auch Führung von Prozessen im Auftrag der Eigentümergemeinschaft oder einzelner Eigentümer
Die durch uns betreuten Eigentümer wissen, dass ihre Verwaltung für sie immer erreichbar ist, auch dann, wenn sie mit Fragen an uns herantreten, die über die vertraglich vereinbarten Aufgaben hinaus gehen.
 
Oberstes Prinzip bei der Erfüllung unserer Aufgaben ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.